Eine kleine Wahlhilfe

Wie wähle ich richtig?

 

Wer kommt in die Gemeindevertretung?

Im ersten Schritt wird ermittelt, welche Partei wie viele Sitze erhält. Dazu werden alle Personenstimmen der jeweiligen Partei zugerechnet.

Im zweiten Schritt wird gezählt, welche Personen auf einer Parteiliste die meisten Stimmenbekommen haben. Diese Personen rücken dann auf der Liste nach oben und kommendann in die Gemeindevertretung – bis zu der Sitzzahl, die die Partei im ersten Schritt erhalten hat.

Kumulieren und Panaschieren kann man nur so lange, bis alle zur Verfügung stehenden Stimmen vergeben sind. Bei der Wahl der Groß-Rohrheimer Gemeindevertretung stehen Ihnen maximal 19 Stimmen zur Verfügung.

 

Welche Möglichkeiten haben die Wählerinnen und Wähler?

  1. AUF NUMMER SICHER GEHEN UND ERST MAL SPD-LISTE ANKREUZEN. Wer bei der Kommunalwahl auf Nummer sicher gehen will, der kreuzt einfach die SPD-Liste an. Ihr kommen dann alle Stimmen zugute, die nicht an einzelne Personen vergeben werden. Sie werden von oben nach unten auf der Liste verteilt. Der Stimmzettel kann so abgegeben werden.WICHTIG: Auch wenn Sie eine Liste angekreuzt haben, können Sie danach kumulieren und panaschieren. Mit dem Listenkreuz oben sorgen Sie dafür, dass eventuell übrig gebliebenen Stimmen nicht verfallen, sondern der SPD gutgeschrieben werden.
  2. KUMULIEREN. Sie können einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen geben, damit diese in der Liste weiter nach vorne rücken und eher in die Gemeindevertretung  einziehen. Insgesamt können Sie zusätzlich zum Listenkreuz 19 Personenstimmen auf dem Wahlzettel vergeben. Wenn Sie weniger Kreuzchen machen, werden Ihre restlichen Stimmen der Parteiliste zugerechnet, die Sie angekreuzt haben. Sie werden dort von oben nach unten auf die Kandidaten Ihrer Parteiliste verteilt. Kreuzt man keine Liste an, so verfallen nicht vergebene Stimmen.
  3. PANASCHIEREN. Beim Panaschieren kann man seine Stimmen auf mehrere Parteilisten verteilen. Dabei darf die Höchstzahl der zu vergebenden Stimmen auf keinen Fall überschritten werden, sonst ist der gesamte Stimmzettel ungültig.
    WICHTIG: Jede Stimme für einen Kandidaten zählt auch für dessen Partei. Sie verhilft der jeweiligen Partei unter Umständen auch dann zu mehr Sitzen in der Gemeindevertretung, wenn die angekreuzte Person selbst nicht in die Gemeindevertretung einzieht.
  4. STREICHEN. Hat man zuvor eine Liste angekreuzt, so kann man auch durch Streichen Einfluss nehmen. Soll eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht von der Umrechnung der Listenstimme auf die einzelnen Personen profitieren, so kann man den Namen einfach durchstreichen. Dadurch wird eine Einzelstimme „frei“, die an eine andere Person vergeben werden kann – sofern man die max. 19 Stimmen nicht bereits vorher durch Personenstimmen verbraucht hat.
  5. MISCHVARIANTEN. Die verschiedenen Möglichkeiten können kombiniert werden. Das heißt, es kann auf einem Zettel ein Listenkreuz vergeben werden, danach ist es immer noch möglich, bis zur maximalen Stimmenanzahl Personen anzukreuzen oder Personen auf der angekreuzten Liste zu streichen.

 

Beispiel. 19 Stimmen dürfen maximal vergeben werden. Die Listenstimme der SPD wurde angekreuzt, um sicherzustellen, dass keine Stimmen verloren gehen. Über Kumulieren und Panaschieren (blaue Kreuzchen) wurden 12 der 19 Stimmen vergeben. Die verbleibenden sieben Stimmen werden der (angekreuzten) Partei zugerechnet und von oben nach unten verteilt. Kandidatin / Kandidat auf Listenplatz 307 wurde gestrichen und wird daher beim Verteilen nicht berücksichtigt:

 

(Brief-)Wahl-Erklärvideo Kommunalwahl 2021 auf Youtube

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